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Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist verpflichtet, entsprechend den fachrechtlichen gesetzlichen Regelungen für die landwirtschaftliche Praxis sowie die Agrar- und Umweltverwaltung Fachberatungseinrichtungen als Offizialberatung vorzuhalten. Die fachrechtlichen Regelungen auf dem Gebiet der Düngung, der landwirtschaftlichen Abfallverwertung und des landwirtschaftlichen Boden- und Wasserschutzes sind:
- das Düngegesetz u.a. mit Düngemittel- und Düngeverordnung,
- das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit Klärschlamm- und Bioabfallverordnung,
- das Bundes-Bodenschutzgesetz mit Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
Die mit diesen Vorschriften verbundenen Beratungs-, Kontroll- und Dokumentationsaufgaben wurden mit dem LMS-Beleihungsgesetz und nachfolgenden Verordnungen der LMS Landwirtschaftsberatung Mecklenburg-Vorpommern/Schleswig-Holstein GmbH (LMS) übertragen. Zur Umsetzung dieser hoheitlichen Aufgaben hat die LMS Landwirtschaftsberatung die
„Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung“ (LFB)
eingerichtet.
Die LFB fungiert dabei als Offizialberatungsstelle u.a. für Landwirte, Berater, Düngemittelhersteller sowie Kompost- und Kläranlagenbetreiber. Darüber hinaus ist sie verantwortlich für die fachliche Beratung und Unterstützung der Agrar- und Umweltverwaltung auf den Gebieten Düngemittelverkehr, Düngemittelanwendung, landwirtschaftlicher Boden- und Wasserschutz sowie der landwirtschaftlichen Reststoffverwertung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben nutzt die LFB die Beratung und das Gespräch vor Ort sowie Vorträge und die Diskussion auf Tagungen und in Beratungen. Im Austausch mit Wissenschaftlern, Fachexperten und Beratern werden Fachinformationen für die landwirtschaftliche Praxis erstellt.
Anschrift:
LMS Landwirtschaftsberatung
Zust. Stelle für landwirtschaftl. Fachrecht und Beratung
Graf-Lippe-Straße 1, 18059 Rostock
Telefon: 0381 2030770, Telefax: 0381 2030745
e-mail: lfb@lms-beratung.de Internet: http://www.lms-beratung.de (Fachrecht und Beratung)
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